Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Evaluierung

Was ist der Unterschied zwischen „sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Betreuung“ und der Evaluierung?

Die AUVA führt durch die Experten ihrer Organisationseinheit „AUVAsicher“ die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung für Kleinbetriebe auf Anfrage durch, die in § 73 des ASchG gefordert ist.

Die Evaluierung und deren Dokumentation nach §§ 4 und 5 ASchG muss vom Arbeitgeber selbst oder einer von ihm ernannten oder  beauftragten Person durchgeführt werden. Die AUVA berät zwar über Evaluierung und Dokumentation, führt sie aber  nicht durch.

Zu diesem Zeitpunkt kommen wir Ihnen als neutrale Berater zu Hilfe.

0800 / 665510
Kontakt
Zum Seitenanfang