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Arbeit­nehmer:Innen­schutz

Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten in Bezug auf Arbeitssicherheit und ideale Arbeitsplatzgestaltung zu unterstützen. Gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Betriebe verpflichtet, Sicherheitsfachkräfte zu bestellen.

Die Aufgaben sind für interne und externe Brandschutzbeauftragte gleich. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt beim vorbeugenden Brandschutz, d.h. vor allem das Treffen von vorbeugenden Maßnahmen, um die Brandgefahr möglichst gering zu halten!

ArbeitspsychologInnen sind ExpertInnen für das Erleben und Verhalten von Individuen und Gruppen im organisationalen Kontext. Sie beschäftigen sich neben arbeitsbedingten psychischen und psychosomatischen Erkrankungen auch mit der Wirkung und Gestaltung von Arbeit und Arbeitsbedingungen. Ziel arbeitspsychologischer Maßnahmen ist eine optimale Zusammenwirkung von Mensch, Technik und Organisation.

0800 / 665510
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